AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundeschule Workout Dogs • Katja Wiemers
Läufige Hündinnen dürfen am Training teilnehmen, außer sie sind in der Standhitze! Rüdenbesitzer, die nicht mit einer läufigen Hündin arbeiten möchten, geben mir diese Information bitte bei der Anmeldung.
§ 1 Veranstalter
Veranstalter ist die Hundeschule Workout Dogs, Katja Wiemers, Salzufler Straße 21, 32108 Bad Salzuflen.
§ 2 Leistungsbeschreibung / Vertragsgegenstand
Die Hundeschule bietet Dummysport in Form von aktivem Training und Aufbau von theoretischen Wissen, in Form von Seminaren und Trainingsferien an. Welche speziellen Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. der Buchung von Leistungen handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Ein konkludenter Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
§ 3 Haftung / Haftungsausschluss
Die Haftung der Hundeschule für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden haftet die Hundeschule nicht. Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hunden und/oder Menschen.
Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Hundehalter stellt die Hundeschule von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt, frei.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leichte oder mittlere fahrlässige Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände befindet. Soweit der Teilnehmer durch die Hundeschule aufgefordert wird den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Teilnehmers bestehen.
Eltern bzw. Begleitpersonen haften für ihre Kinder.
§ 4 Benutzung des Trainingsgeländes
Im Trainingsgelände darf ohne Hundetrainer, auch zu anderen Zeiten, nicht trainiert werden.
§ 5 Hundehaftpflichtversicherung / Meldung / Impfschutz
Der Teilnehmer sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz bis zum Abschluss des Trainings hat und eine gültige Haftpflichtversicherung besitzt.
§ 6 Krankheiten / Auffälligkeiten
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hundeschule schriftlich über ansteckende Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder Ängstlichkeit zu informieren. Läufige Hündinnen dürfen teilnehmen, wenn die Teilnahme homogen möglich ist. Sollten die Umstände gegen eine läufige Hündin sprechen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Ersatztermin oder Erstattung des zu zahlenden Betrages.
§ 7 Bezahlung der Termine
Alle Termine werden per Überweisung bezahlt. Auf der Rechnung steht die Frist der Zahlungsaufforderung.
§ 8 Stornierung durch den Kursteilnehmer
Bei Stornierung kann der Teilnehmer einen passenden Ersatz anmelden. In diesem Fall entstehen keine Kosten für die Stornierung. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell entstandenen Mehrkosten.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Nenngeld gleich Reuegeld! Gebuchte Termine bleiben zahlungspflichtig!
Bei Trainingsferien und Train & Eat-Angeboten gilt bei einer Stornierung bis zu 2 Monaten vor Veranstaltung eine Storngebühr von 50 %. Bei einer Stornierung später als 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Gebühr fällig.