Training bei Workout Dogs

In kleinen Gruppen wird je nach Alter, Trainingsstand und Trainingsziel das Mensch/ Hund Team gefördert. Die Trainingsfläche wechselt, mir stehen mehrere private Gelände zur Verfügung.
Es gibt keine festen Kurse oder eine Vertragslaufzeit, Termine können flexibel nach Bedarf gebucht werden.

Trainingspartner oder Züchter können sich auch als geschlossene Gruppe anmelden. Ob ihr einen Tag, ein Wochenende oder eine Woche mit Euren Hunden arbeiten möchtet, kann individuell geplant werden. Gerne organisiere ich eine passende kulinarische Begleitung zum Training.

Läufige Hündinnen dürfen am Training teilnehmen, außer sie sind in der Standhitze! Rüdenbesitzer die nicht mit einer läufigen Hündin arbeiten möchten, geben mir diese Information bitte bei Anmeldung eines Termins an.

Es ist mir wichtig nicht nur Aufgaben zu stellen. Die Hundeführer sollen ihr Wissen erweitern! Aufgaben werden besprochen, die „verschiedenen Wege nach Rom“ durchdacht. Trainingsmethoden werden erklärt. Ich arbeite überwiegend mit Helfer und oft mit Schuss.

Auch Einzeltraining, oder Personal Training mit Übernachtung und Verpflegung sind bei mir möglich! (Preis auf Anfrage)

Selbstverständlich komme ich auch zu Ihnen, wenn Gelände zur Verfügung gestellt werden kann. (Preis auf Anfrage)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Veranstalter: Veranstalter ist die Hundeschule Workout Dogs, Katja Wiemers, Salzufler Straße 21 32108 Bad Salzuflen

§ 2 Leistungsbeschreibung/ Vertragsgegenstand: Die Hundeschule bietet Dummysport in Form vom aktiven Training und Aufbau von theoretischen Wissen, in Form von Seminaren und Trainingsferien an. Welche speziellen Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. der Buchung von Leistungen handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Ein konkludenter Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

§3 Haftung/ Haftungsausschluss: Die Haftung der Hundeschule für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden haftet die Hundeschule nicht. Bei Kämpfen und/ oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hunden und/ oder Menschen.

Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Hundehalter stellt die Hundeschule von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt, frei.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leichte oder mittlere fahrlässige Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände befindet. Soweit der Teilnehmer durch die Hundeschule aufgefordert wird den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Teilnehmers bestehen.

Eltern, bzw. Begleitpersonen haften für ihre Kinder.

§4 Benutzung des Trainingsgeländes: Im Trainingsgelände darf ohne Hundetrainer, auch zu anderen Zeiten, nicht trainiert werden.

§5 Hundehaftplichtversicherung/ Meldung/ Impfschutz: Der Teilnehmer sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat bis zum Abschluss des Trainings eine gültige Haftpflichtversicherung hat.

§6 Krankheiten/ Auffälligkeiten: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hundeschule schriftlich über ansteckende Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder Ängstlichkeit zu informieren. Läufige Hündinnen dürfen teilnehmen, wenn die Teilnahme homogen möglich ist. Sollten die Umstände gegen eine läufige Hündin sprechen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Ersatztermin oder Erstattung des zu zahlenden Betrages.

$7 Bezahlung der Termine: Alle Termine werden per Überweisung bezahlt. Auf der Rechnung steht die Frist der Zahlungsaufforderung.

§8 Stornierung durch den Kursteilnehmer: Bei Stornierung kann der Teilnehmer einen passenden Ersatz anmelden. In diesem Fall entstehen keine Kosten für die Stornierung. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell entstandenen Mehrkosten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Bei Trainingsferien und Train & Eat Angeboten gilt bei einer Stornierung bis zu 2 Monaten vor Veranstaltung, 50% Stornogebühr. Bei einer Stornierung später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Gebühr fällig.

§9 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen müssen vor Veranstaltungen abgesprochen werden. Eine Verwendung ist nur nach Freigabe des Veranstalters erlaubt.

§10 Datenschutz: Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E Mail Adresse, Trainingsbilder und Videos echt.) im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

§11 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand AGB: 01.05.2023